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Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz von 2019 sah die Finanzierung von 13.000 zusätzlichen Stellen in Pflegeeinrichtungen vor. Allerdings wurden bisher nur rund 20 Prozent der neuen Stellen besetzt. Die Bundesregierung hatte gehofft, durch das Gesetz den Pflegekräftemangel in Kliniken und Altenheimen zu bekämpfen und Pflegekräfte aus dem Ausland anzuwerben sowie Umschulungsangebote in Deutschland zu machen.


Die Anträge auf Finanzierung der zusätzlichen Stellen können über ein Online-Dokument ausgefüllt oder alternativ eine Excel-Datei heruntergeladen und per Post oder E-Mail verschickt werden. Die Antragsbedingungen sind eindeutig und die Anträge sollten nicht allzu bürokratisch sein. Ulrike Döring vom Deutschen Pflegerat sieht jedoch einen Knackpunkt in der Schwierigkeit, den Anspruch auf eine Stelle zu berechnen. Die Krankenkassen hätten Antragshürden und "Genehmigungshindernisse" mit Regressandrohungen geschaffen.


Ein weiteres Hindernis könnte der Mangel an verfügbarem Pflegepersonal sein. Die Einrichtungen finden und fanden schlichtweg keine Mitarbeiter, die diese Stellen besetzen könnten. Das war auch schon der Ex-Bundesgesundheitsminister als Hindernis erkannt. Die Konzertierte Aktion Pflege (KAP) ist in diesem Punkt bisher kaum erfolgreich gewesen.


Quelle: 2023, pflege-online.de, lesen Sie den Artikel hier.