Das Verhinderungspflegebudget stellt sicher, dass pflegebedürftige Menschen auch dann bestens betreut und versorgt werden, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt. Was sich bei der Verhinderungspflege 2025 ändert, erfahren Sie hier.

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, ist eine Unterstützungsleistung für die häusliche Pflege, die die Vertretung der Hauptpflegeperson ermöglicht, wenn diese zeitweise abwesend ist. Solche Abwesenheiten können beruflicher Natur sein, etwa bei Dienstreisen, Lehrgängen oder Prüfungen, oder durch private Umstände wie Urlaub oder Krankheit bedingt sein. Die Gründe, warum Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird, können also vielfältig sein. Gängige Gründe, tageweise die Verhinderungspflege zu nutzen, sind: 


  • Urlaub

  • Krankenhaus-Aufenthalt

  • Reha-Aufenthalt

  • Ruhetage

  • Fortbildungen

  • Dienstreisen


Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden, zum Beispiel aus folgenden Gründen:


  • Prüfungen

  • Fortbildungen

  • wichtige Termine, z.B. beim Arzt oder auf Ämtern

  • Freizeitaktivitäten, auch private Treffen


Ansprüche auf Leistungen für Verhinderungspflege bestehen, sobald die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat. Im Rahmen der Verhinderungspflege können sämtliche Tätigkeiten übernommen werden, die normalerweise von der Hauptpflegeperson erledigt werden. Dazu gehören in der Regel Aufgaben der Grundpflege wie Körperpflege, Ankleiden oder Unterstützung beim Toilettengang sowie haushaltsnahe Tätigkeiten wie Einkaufen, Putzen, Waschen und Kochen, aber auch die medizinische Pflege.


Die Verhinderungspflege kann von professionellen Pflegediensten, selbstständigen Pflegekräften oder auch von ehrenamtlichen Helfern, Angehörigen und Bekannten übernommen werden. Häufig wird dabei eine Kombination aus unterschiedlichen Betreuungsformen gewählt. In jedem Fall bleibt die pflegebedürftige Person während der Verhinderungspflege in der gewohnten häuslichen Umgebung. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)


4,5 Prozent höhere Leistungen für Verhinderungspflege 2025

Die wohl relevanteste Änderungen bei der Verhinderungspflege 2025 ist die Erhöhung des Budgets. Zahlreiche Pflegeleistungen werden zum 01. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht, darunter auch die Leistungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Auch das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen, der Entlastungsbetrag, das Budget für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Tages- und Nachtpflege, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, ergänzende Unterstützungsleistungen für DiPA und Leistungen für die vollstationäre Pflege sowie der Wohngruppenzuschlag und die Anschubfinanzierung für Wohngruppen steigen um 4,5 Prozent. 


Für die Verhinderungspflege bedeutet dies, dass das Budget für Verhinderungspflege durch professionelles Pflegepersonal 2025 von 1.612 Euro auf 1.685 Euro pro Jahr steigt. Bei der Pflege durch nahe Angehörige ist die Erhöhung an den Pflegegeldsatz gekoppelt. Demnach stehen 2025 folgende Mittel für die Verhinderungspflege zur Verfügung:


Pflegegrad

Verhinderungspflege durch professionelles Pflegepersonal

Verhinderungspflege durch nahe Angehörige

1

0 €

0 €

2

bis zu 1.685 Euro

bis zu 520,50 Euro

3

bis zu 1.685 Euro

bis zu 898,50 Euro

4

bis zu 1.685 Euro

bis zu 1.200 Euro

5

bis zu 1.685 Euro

bis zu 1.485 Euro


Die nächste Erhöhung erfolgt planmäßig erst wieder 2028.


Flexiblere Nutzung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege ab 2025

Eine weitere Änderung tritt bei der Systematik der Leistungen für Verhinderungspflege 2025 in Kraft. Ab dem 01. Juli 2025 werden die Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zum Entlastungsbudget fusioniert. Bisher war nur eine anteilige Verrechnung der beiden Budgets möglich. Mit der Erhöhung des Kurzzeitpflegebudgets von 1.774 Euro auf 1.854 Euro und den 1.685 Euro jährlich für Verhinderungspflege stehen ab Juli 2025 dann insgesamt bis zu 3.539 Euro zur Verfügung, die für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege genutzt werden können.


Das neue Entlastungsbudget macht die Organisation der häuslichen Pflege einfacher. So wird die Nutzung der Mittel unbürokratischer. Bisher musste gerechnet und beantragt werden, wenn Kurzzeit- und Verhinderungspflegemittel umgewidmet werden sollten. Mit dem Entlastungsbudget gibt es jetzt eine einfache Lösung, die für mehr Flexibilität sorgt. Denn es kann individuell sehr unterschiedlich sein, ob eher Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege benötigt wird. Das Entlastungsbudget würdigt diese unterschiedlichen Pflegebedarfe und macht es Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen einfacher, die passende Versorgung zu organisieren. Nicht zuletzt bedeutet das Entlastungsbudget auch: mehr Geld. Durch die Zusammenlegung der Mittel können nun insgesamt 3.539 Euro pro Jahr für Verhinderungspflege genutzt werden, statt wie bisher maximal 2.418 Euro pro Jahr, da die Maximalgrenze für die Verrechnung entfällt.



Weitere Änderungen bei der Verhinderungspflege 2025

Der zeitliche Rahmen für den Bezug für Verhinderungspflege wird 2025 von bisher sechs auf dann acht Wochen pro Kalenderjahr ausgeweitet. Die Vorpflegezeit von sechs Monaten, die bisher bei der Antragstellung für Verhinderungspflege nachgewiesen werden musste, entfällt ab 2025. Die Beantragung ist nun sofort möglich, wenn mindestens Pflegegrad 2 festgestellt wurde.


(Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)


Wechselwirkung zwischen Verhinderungspflege und Pflegegeld

Verhinderungspflege und Pflegegeld stehen in mehrfacher Hinsicht in Abhängigkeit. So wird während der Inanspruchnahme von tageweiser Verhinderungspflege das Pflegegeld für die entsprechenden Tage um 50 Prozent gekürzt. Bei stundenweiser Verhinderungspflege wird hingegen weiterhin das volle Pflegegeld ausgezahlt. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39) Sie können selbstverständlich auch das Pflegegeld nutzen, um eine Vertretung zu organisieren. Dies ist aber erst dann sinnvoll, wenn das komplette Entlastungsbudget ausgeschöpft ist.


Zusätzlich ist auch die Höhe der Leistungen für Verhinderungspflege durch nahe Angehörige vom Pflegegeld abhängig. Wenn nahe Angehöriges, genauer Verwandte oder Verschwägerte ersten oder zweiten Grades sowie Personen, die im selben Haushalt wie die pflegebedürftige Person leben, die Verhinderungspflege übernehmen, erstattet die Pflegekasse maximal Kosten in Höhe des 1,5-fachen des monatlichen Pflegegeldes (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39). 


Das Pflegegeld wird 2025 ebenfalls um 4,5 Prozent erhöht – und damit auch die Leistungen für Verhinderungspflege durch nahe Angehörige. Die Pflegegeldsätze 2025 gestalten sich wie folgt:


Pflegegrad

Leistungen 2025

Pflegegrad 1

0 Euro

Pflegegrad 2

347 Euro

Pflegegrad 3

599 Euro

Pflegegrad 4

800 Euro

Pflegegrad 5

990 Euro


(Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)


Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die Verhinderungspflege durch professionelle Pflegedienstleister wie ambulante Pflegedienste oder selbstständige Pflegekräfte durchführen zu lassen. Denn neben der höheren Erstattung hat diese Pflege in der Regel eine höhere Qualität und ist medizinisch korrekt. 


Das berücksichtigen die Pflegeversicherungen nicht nur in der Höhe des Jahresbudgets für Verhinderungspflege, sondern auch bei der Höhe der Stundenlöhne, die erstattet werden. Wenn nahe Verwandte einen Stundenlohn erhalten, der dem von professionellen Pflegedienstleistern entspricht, kann die Pflegekasse diesen Lohn möglicherweise beanstanden und nicht vollständig erstatten. Für professionelle Pflegedienstleister hingegen sind höhere Stundensätze problemlos erstattungsfähig. 


Mit FLEXXI wird die Organisation besonders einfach, denn bei uns sind ausschließlich ausgebildete Pflegekräfte registriert. Sie wählen selbst, welche Leistungen und Pflegekräfte Sie in Anspruch nehmen möchten, und legen die Höhe des Stundenlohns fest. Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne mit einer Beratung zur angemessenen Vergütung.


Verhinderungspflege beantragen: So geht es

Der Antrag auf Verhinderungspflege ist bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person einzureichen, die an die jeweilige Krankenkasse angegliedert ist. Die Antragstellung kann entweder von der pflegebedürftigen Person selbst oder einer von ihr bevollmächtigten Person vorgenommen werden. In der Regel ist es möglich, den Antrag sowohl postalisch als auch online zu stellen. Durch den Wegfall der Vorpflegezeit und die Fusion zum Entlastungsbudget werden die Pflegekassen ihre Anträge 2025 vermutlich anpassen.


Folgende Informationen werden in der Regel abgefragt:


  • Anschrift der pflegebedürftigen Person

  • Geburtsdatum der pflegebedürftigen Person

  • Versichertennummer der pflegebedürftigen Person

  • Bankverbindung der pflegebedürftigen Person

  • eingetragene Pflegepersonen

  • Dauer und Umfang (tage- oder stundenweise) der Verhinderungspflege

  • Grund für die Beantragung der Verhinderungspflege

  • Name und Anschrift des oder der Verhinderungspflege Leistenden

  • falls bestehend: Verwandtschaftsverhältnis zu Verhinderungspflege leistenden Personen


Verhinderungspflege über FLEXXI buchen

Mit FLEXXI können Sie Verhinderungspflege einfach und flexibel buchen: Bis zu drei Wochen im Voraus lassen sich qualifizierte Pflegekräfte für alle Aufgaben der Verhinderungspflege bequem per App auswählen. Sie legen den Stundenlohn individuell fest und finden genau die Betreuung, die zu Ihnen und Ihren Angehörigen passt. So können Sie entspannt durchatmen, während Ihre Liebsten in Ihrer Abwesenheit professionell und zuverlässig versorgt werden.


Häufige Fragen zur Verhinderungspflege 2025

Sind die Leistungen für Verhinderungspflege 2025 gestiegen?

Ja, wie bei anderen Leistungen der Pflegeversicherung auch, wird das Budget für Verhinderungspflege 2025 um 4,5 Prozent angehoben. (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)


Wie lange kann Verhinderungspflege 2025 bezogen werden?

Ab 2025 erhöht sich die maximale Bezugsdauer für Leistungen der Verhinderungspflege für alle Pflegebedürftigen von sechs auf acht Wochen (56 Tage). (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)


Was ändert sich bei der Vorpflegezeit für Verhinderungspflege 2025?

Ab 2025 muss keine Vorpflegezeit von mindestens sechs Monaten vor erstmaliger Antragstellung mehr erfüllt werden. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)


Kann Verhinderungspflege rückwirkend beantragt werden?

Ja, die Kosten für die Verhinderungspflege können nachträglich bei der Pflegekasse eingereicht werden, sogar rückwirkend bis zu vier Jahre. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Verhinderungspflegebudget zum Jahresende verfällt und nicht ins nächste Jahr übertragen werden kann. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB I), Paragraf 45 Abs. 1) Beachten Sie bei rückwirkender Beantragung außerdem, dass das Budget für Verhinderungspflege in den Vorjahren geringer war als 2025.


Kann das Entlastungsbudget ausgezahlt werden?

Nein, das Entlastungsbudget ist zweckgebunden und kann nur genutzt werden, um Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege zu finanzieren. Eine Auszahlung zur freien Verwendung ist also nicht möglich. Deshalb sollten Sie prüfen, ob Sie – falls keine längeren Abwesenheiten geplant sind – das Budget nutzen können, um sich im Alltag kleine Inseln der Erholung zu schaffen. Denn die Verhinderungspflege kann auch stundenweise genutzt werden, damit die Hauptpflegeperson beispielsweise private Termine wahrnehmen kann.