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Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) bringt ab dem 1. Januar 2025 signifikante Änderungen in den Leistungsansprüchen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Die Neuregelungen zielen darauf ab, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell und organisatorisch zu entlasten und die Inanspruchnahme flexibler zu gestalten.  1. Erhöhung der Verhinderungspflege-Leistungen  Der aktuelle Betrag für die Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 EUR wird ab dem 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben, sodass sich der Betrag auf 1.685 EUR pro Jahr erhöht.  2. Zusammenfassung der Leistungsbeträge und neues Jahresbudget ab dem 1.Juli 2025:  Ab dem 1. Juli 2025 werden die Beträge für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbudget gemäß § 42a SGB XI zusammengefasst. Das neue gemeinsame Budget von 3.539 EUR kann flexibler für kurzfristige und langfristige Pflegesituationen verwendet werden. Ab diesem Datum haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.  3. Entfall der Vorpflegezeit  Pflegebedürftige bis zum 25. Lebensjahr mit Pflegegrad 4 und 5 profitieren bereits seit dem 1. Januar 2024 von der Entlastung durch den Entfall der Vorpflegezeit und einem gemeinsamen Jahresbudget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Ab dem 1. Juli 2025 entfällt die bisher erforderliche Vorpflegezeit dann auch für alle anderen.  4. Verlängerung der Verhinderungspflegezeit  Die Verhinderungspflege kann ab 2025 bis zu maximal 56 Tage (acht Wochen) pro Jahr in Anspruch genommen werden. Dies stellt eine Erhöhung im Vergleich zu den bisherigen 42 Tagen dar.  5. Erhöhung des Budgets für nahe Angehörige  Das für nahe Angehörige vorgesehene Budget wird von bisher dem 1,5-fachen auf das 2-fache des monatlichen Pflegegeldes angehoben, wodurch Pflegebedürftige und deren Familienangehörige finanziell entlastet werden.  6. Erhöhung des Budgets für jüngere Pflegebedürftige  Für pflegebedürftige Personen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 und 5 wird das jährliche Budget für Verhinderungspflege durch nahe Angehörige 2025 nochmals angehoben – auf 1.599 EUR (PG 4) und 1.979 EUR (PG 5).  7. Abrechnung der Verhinderungspflege im Jahr 2025:  Die Personengruppe U25, mit einem Pflegegrad 4 oder 5 hat bereits zum 01.01.2025 den Anspruch auf die unten aufgeführten 3.539€ und nicht erst zum 01.07.2025. Der Grund ist die 4,5 % Erhöhung aus allen Leistungen der Pflegeversicherung.Das Datum zum 01.07.25 betrifft lediglich den Rest der Pflegebedürftigen – ab einem Pflegegrad 2 oder höher. Diese können bis zum 1. Juli 2025 bis zu 2.528 EUR aus demkombinierten Budget abrechnen. Danach kann der verbleibende Restbetrag bis zu insgesamt 3.539 EUR verwendet werden. Wichtig ist, dass bis einschließlich Juni 2025 derBetrag von 1.685 EUR aus der Verhinderungspflege und 843 EUR aus der nicht genommener Kurzzeitpflege nicht überschritten wird.Auch die Umwandlungsleistungen aus der Kurzzeitpflege in zusätzliche Verhinderungspflege, müssen bis zum 30.06.2025 weiterhin auf dem Antrag angekreuzt werden.Dieses betrifft insbesondere die Personengruppe U 25 mit einem Pflegegrad 4 oder 5. Wenn dies nicht geschieht, werden lediglich 1.685 € von der Pflegekasse übernommen.Verhinderungspflege 2024 und 2025                                                                      Pflegegeld 2024 und 2025 Verhinderungs Pflege-Budget für nahe AngehörigeWenn Sie Pflege für zu Hause brauchen, benutzen Sie doch die kostenlose FLEXXI Care App und buchen Sie Pflege so einfach wie ein Taxi.Pflege sofort parat - auch schon morgen, auch nur für einen Tag!..
Javier Tejerina Pérez
Javier Tejerina Pérez
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Patricia Tovar
Patricia Tovar
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