FLEXXI
Your Cart

Abonnieren Sie den brandneuen FLEXXI Care Newsletter!

Erfahren Sie als erstes, von exklusiven Angeboten und Aktionen, und bleiben Sie auf dem Laufenden über alles, was FLEXXI Care und die World of Care betrifft!
Folgen Sie uns auf:
Kernaussagen:Pflegende Angehörige leisten täglich Großartiges – doch auch sie brauchen Pausen. Genau hier setzt die Verhinderungspflege an: Sie ermöglicht eine Ersatzpflege, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend verhindert ist – zum Beispiel durch Krankheit, Urlaub oder berufliche Verpflichtungen. In diesem Beitrag erfahren Sie:✔ Was Verhinderungspflege ist✔ Welche neuen Regeln ab dem 1. Juli 2025 gelten✔ Was bis zum 30. Juni 2025 weiterhin beachtet werden mussWas ist Verhinderungspflege?Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, auf die Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 Anspruch haben. Sie greift dann, wenn die pflegende Hauptperson – häufig ein Familienmitglied – für eine gewisse Zeit ausfällt und eine andere Person (z. B. eine Pflegekraft) die Betreuung übernimmt.Ziel dieser Leistung ist es, pflegende Angehörige zu entlasten, ohne dass die Qualität der Versorgung darunter leidet. Sie kann stunden- oder tageweise in Anspruch genommen werden – flexibel angepasst an die Lebensrealität der Pflegepersonen.👉 Mehr erfahren: Besuchen Sie unsere Infoseite zur Verhinderungspflege und erhalten Sie alle wichtigen Informationen auf einen Blick: flexxi.care/de/vhpDie neuen Regeln ab dem 1. Juli 2025Ab dem 1. Juli 2025 treten im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) wichtige Änderungen in Kraft. Die größte Neuerung: Das Entlastungsbudget.Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher erhalten künftig ein einheitliches Jahresbudget von 3.539 €, das flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege verwendet werden kann – ganz ohne Aufteilung einzelner Budgets. Zudem ist keine Vorpflegezeit von sechs Monaten mehr erforderlich. Die Leistung kann für insgesamt acht Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden.Diese Änderungen machen es einfacher, schneller und planbarer, eine Auszeit von der Pflege zu nehmen, ohne dass die Organisation oder Finanzierung zur Belastung wird.🎥 Video-Tipp – Übersicht der Änderungen:Lejla Hadzimuratovic von FLEXXI Care erklärt die fünf wichtigsten Neuerungen zur Verhinderungspflege ab 2025:Was gilt noch bis zum 30. Juni 2025?Bis einschließlich 30. Juni 2025 gelten weiterhin die bisherigen Regelungen der Verhinderungspflege: Die pflegebedürftige Person muss seit mindestens 6 Monaten gepflegt worden sein, um Anspruch auf die Leistung zu haben. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.685 € jährlich, zusätzlich können bis zu 843 € aus dem Kurzzeitpflegebudget übertragen werden – insgesamt also maximal 2.528 € im Jahr. Die Ersatzpflege darf für bis zu 6 Wochen pro Jahr erfolgen.Was passiert bei einem Übergang?Wenn bereits vor dem 1. Juli 2025 Verhinderungspflege genutzt wurde, wird dies bei der späteren Berechnung berücksichtigt: Bereits genutzte Wochen und Beträge werden auf das neue Entlastungsbudget angerechnet.Beispiel: Wer im Frühjahr 2025 schon 6 Wochen Verhinderungspflege in Anspruch genommen hat, hat ab dem 1. Juli noch 2 weitere Wochen verfügbar. Gleiches gilt für das Budget: Wenn bereits 1.685 € genutzt wurden, stehen ab Juli noch bis zu 1.854 € Restbudget zur Verfügung (3.539 € – 1.685 €).Die Unterschiede im ÜberblickEin praktisches BeispielFrau Müller pflegt ihre Mutter mit Pflegegrad 3. Im Mai 2025 nutzt sie zwei Wochen Verhinderungspflege über einen ambulanten Pflegedienst – dabei entstehen Kosten von 900 €. Im August möchte sie erneut eine Auszeit nehmen. Ab dem 1. Juli stehen ihr durch die Neuregelung bis zu 8 Wochen Verhinderungspflege im Jahr zur Verfügung – abzüglich der zwei Wochen und 900 €, die sie bereits vor Juli genutzt hat. Das bedeutet: Sie kann im weiteren Jahresverlauf noch bis zu 6 Wochen Ersatzpflege in Anspruch nehmen und hat noch 2.639 € Restbudget (3.539 € – 900 €).Ob sie nun eine freiberufliche Pflegekraft über eine Plattform wie FLEXXI Care organisiert, einen privaten Dienst beauftragt oder sich Unterstützung über das örtliche Pflegebüro holt – die neuen Regelungen geben ihr mehr Spielraum für Planung und Entlastung.Was ist mit Pflege durch Angehörige?Auch unter dem neuen Entlastungsbudget gelten besondere Regelungen, wenn die Verhinderungspflege durch nahe Angehörige bis zum 2.Grad durchgeführt wird.Bis zum 30. Juni 2025 galt: Die Kostenerstattung war auf das 1,5-Fache des monatlichen Pflegegeldes begrenzt.Ab dem 1. Juli 2025 wird diese Grenze auf das 2-Fache des Pflegegeldes angehoben. Damit können pflegende Angehörige für ihre eingesetzte Zeit eine höhere Vergütung erhalten – sofern sie keine professionelle Pflegekraft sind und nicht erwerbsmäßig handeln.Auch Sachkosten (z. B. Fahrtkosten) können zusätzlich erstattet werden – wie bisher auf Nachweis.🎥 Video-Tipp – Detaillierter Einblick:Lejla Hadzimuratovic von FLEXXI Care erläutert die neue gesetzliche Grundlage und wie pflegende Angehörige konkret davon profitieren:Einfach beantragen – ohne VorkasseWer von den neuen Leistungen profitieren möchte, muss sie aber auch rechtzeitig und korrekt beantragen – das kann zur Herausforderung werden. Die neuen Leistungen zur Verhinderungspflege stehen ab Juli zur Verfügung – doch viele Angehörige schrecken vor dem Antrag zurück, weil sie erst in Vorleistung gehen müssen. Genau hier setzt die FLEXXI Sorgen-Los Karte an: Sie ermöglicht es, die Verhinderungspflege ohne eigene Vorauszahlung zu nutzen. Die Abrechnung mit der Pflegekasse übernimmt FLEXXI direkt.✅ Jetzt beantragen: Holen Sie sich die Sorgen-Los Karte und vermeiden Sie Vorauszahlungen für Ihre Verhinderungspflege: 👉 https://sorgenloskarte.flexxi.care/FazitDie Neuerungen ab dem 1. Juli 2025 bringen spürbare Verbesserungen für pflegende Angehörige: mehr Budget, weniger Bürokratie, mehr Flexibilität. Nutzen Sie jetzt die Zeit, um sich gut vorzubereiten – und profitieren Sie schon bald von den neuen Möglichkeiten der Verhinderungspflege...
FLEXXI Care
FLEXXI Care
Max 4min lesezeit
0 198

Client

Es sind keine Blogeinträge zum Auflisten vorhanden.