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Das Verhinderungspflegebudget stellt sicher, dass pflegebedürftige Menschen auch dann bestens betreut und versorgt werden, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt. Was sich bei der Verhinderungspflege 2025 ändert, erfahren Sie hier.Was ist Verhinderungspflege?Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, ist eine Unterstützungsleistung für die häusliche Pflege, die die Vertretung der Hauptpflegeperson ermöglicht, wenn diese zeitweise abwesend ist. Solche Abwesenheiten können beruflicher Natur sein, etwa bei Dienstreisen, Lehrgängen oder Prüfungen, oder durch private Umstände wie Urlaub oder Krankheit bedingt sein. Die Gründe, warum Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird, können also vielfältig sein. Gängige Gründe, tageweise die Verhinderungspflege zu nutzen, sind: UrlaubKrankenhaus-AufenthaltReha-AufenthaltRuhetageFortbildungenDienstreisenVerhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden, zum Beispiel aus folgenden Gründen:PrüfungenFortbildungenwichtige Termine, z.B. beim Arzt oder auf ÄmternFreizeitaktivitäten, auch private TreffenAnsprüche auf Leistungen für Verhinderungspflege bestehen, sobald die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat. Im Rahmen der Verhinderungspflege können sämtliche Tätigkeiten übernommen werden, die normalerweise von der Hauptpflegeperson erledigt werden. Dazu gehören in der Regel Aufgaben der Grundpflege wie Körperpflege, Ankleiden oder Unterstützung beim Toilettengang sowie haushaltsnahe Tätigkeiten wie Einkaufen, Putzen, Waschen und Kochen, aber auch die medizinische Pflege.Die Verhinderungspflege kann von professionellen Pflegediensten, selbstständigen Pflegekräften oder auch von ehrenamtlichen Helfern, Angehörigen und Bekannten übernommen werden. Häufig wird dabei eine Kombination aus unterschiedlichen Betreuungsformen gewählt. In jedem Fall bleibt die pflegebedürftige Person während der Verhinderungspflege in der gewohnten häuslichen Umgebung. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)4,5 Prozent höhere Leistungen für Verhinderungspflege 2025Die wohl relevanteste Änderungen bei der Verhinderungspflege 2025 ist die Erhöhung des Budgets. Zahlreiche Pflegeleistungen werden zum 01. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht, darunter auch die Leistungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Auch das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen, der Entlastungsbetrag, das Budget für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Tages- und Nachtpflege, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, ergänzende Unterstützungsleistungen für DiPA und Leistungen für die vollstationäre Pflege sowie der Wohngruppenzuschlag und die Anschubfinanzierung für Wohngruppen steigen um 4,5 Prozent. Für die Verhinderungspflege bedeutet dies, dass das Budget für Verhinderungspflege durch professionelles Pflegepersonal 2025 von 1.612 Euro auf 1.685 Euro pro Jahr steigt. Bei der Pflege durch nahe Angehörige ist die Erhöhung an den Pflegegeldsatz gekoppelt. Demnach stehen 2025 folgende Mittel für die Verhinderungspflege zur Verfügung:PflegegradVerhinderungspflege durch professionelles PflegepersonalVerhinderungspflege durch nahe Angehörige10 €0 €2bis zu 1.685 Eurobis zu 520,50 Euro3bis zu 1.685 Eurobis zu 898,50 Euro4bis zu 1.685 Eurobis zu 1.200 Euro5bis zu 1.685 Eurobis zu 1.485 EuroDie nächste Erhöhung erfolgt planmäßig erst wieder 2028.Flexiblere Nutzung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege ab 2025Eine weitere Änderung tritt bei der Systematik der Leistungen für Verhinderungspflege 2025 in Kraft. Ab dem 01. Juli 2025 werden die Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zum Entlastungsbudget fusioniert. Bisher war nur eine anteilige Verrechnung der beiden Budgets möglich. Mit der Erhöhung des Kurzzeitpflegebudgets von 1.774 Euro auf 1.854 Euro und den 1.685 Euro jährlich für Verhinderungspflege stehen ab Juli 2025 dann insgesamt bis zu 3.539 Euro zur Verfügung, die für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege genutzt werden können.Das neue Entlastungsbudget macht die Organisation der häuslichen Pflege einfacher. So wird die Nutzung der Mittel unbürokratischer. Bisher musste gerechnet und beantragt werden, wenn Kurzzeit- und Verhinderungspflegemittel umgewidmet werden sollten. Mit dem Entlastungsbudget gibt es jetzt eine einfache Lösung, die für mehr Flexibilität sorgt. Denn es kann individuell sehr unterschiedlich sein, ob eher Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege benötigt wird. Das Entlastungsbudget würdigt diese unterschiedlichen Pflegebedarfe und macht es Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen einfacher, die passende Versorgung zu organisieren. Nicht zuletzt bedeutet das Entlastungsbudget auch: mehr Geld. Durch die Zusammenlegung der Mittel können nun insgesamt 3.539 Euro pro Jahr für Verhinderungspflege genutzt werden, statt wie bisher maximal 2.418 Euro pro Jahr, da die Maximalgrenze für die Verrechnung entfällt.Weitere Änderungen bei der Verhinderungspflege 2025Der zeitliche Rahmen für den Bezug für Verhinderungspflege wird 2025 von bisher sechs auf dann acht Wochen pro Kalenderjahr ausgeweitet. Die Vorpflegezeit von sechs Monaten, die bisher bei der Antragstellung für Verhinderungspflege nachgewiesen werden musste, entfällt ab 2025. Die Beantragung ist nun sofort möglich, wenn mindestens Pflegegrad 2 festgestellt wurde.(Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)Wechselwirkung zwischen Verhinderungspflege und PflegegeldVerhinderungspflege und Pflegegeld stehen in mehrfacher Hinsicht in Abhängigkeit. So wird während der Inanspruchnahme von tageweiser Verhinderungspflege das Pflegegeld für die entsprechenden Tage um 50 Prozent gekürzt. Bei stundenweiser Verhinderungspflege wird hingegen weiterhin das volle Pflegegeld ausgezahlt. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39) Sie können selbstverständlich auch das Pflegegeld nutzen, um eine Vertretung zu organisieren. Dies ist aber erst dann sinnvoll, wenn das komplette Entlastungsbudget ausgeschöpft ist.Zusätzlich ist auch die Höhe der Leistungen für Verhinderungspflege durch nahe Angehörige vom Pflegegeld abhängig. Wenn nahe Angehöriges, genauer Verwandte oder Verschwägerte ersten oder zweiten Grades sowie Personen, die im selben Haushalt wie die pflegebedürftige Person leben, die Verhinderungspflege übernehmen, erstattet die Pflegekasse maximal Kosten in Höhe des 1,5-fachen des monatlichen Pflegegeldes (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39). Das Pflegegeld wird 2025 ebenfalls um 4,5 Prozent erhöht – und damit auch die Leistungen für Verhinderungspflege durch nahe Angehörige. Die Pflegegeldsätze 2025 gestalten sich wie folgt:PflegegradLeistungen 2025Pflegegrad 10 EuroPflegegrad 2347 EuroPflegegrad 3599 EuroPflegegrad 4800 EuroPflegegrad 5990 Euro(Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die Verhinderungspflege durch professionelle Pflegedienstleister wie ambulante Pflegedienste oder selbstständige Pflegekräfte durchführen zu lassen. Denn neben der höheren Erstattung hat diese Pflege in der Regel eine höhere Qualität und ist medizinisch korrekt. Das berücksichtigen die Pflegeversicherungen nicht nur in der Höhe des Jahresbudgets für Verhinderungspflege, sondern auch bei der Höhe der Stundenlöhne, die erstattet werden. Wenn nahe Verwandte einen Stundenlohn erhalten, der dem von professionellen Pflegedienstleistern entspricht, kann die Pflegekasse diesen Lohn möglicherweise beanstanden und nicht vollständig erstatten. Für professionelle Pflegedienstleister hingegen sind höhere Stundensätze problemlos erstattungsfähig. Mit FLEXXI wird die Organisation besonders einfach, denn bei uns sind ausschließlich ausgebildete Pflegekräfte registriert. Sie wählen selbst, welche Leistungen und Pflegekräfte Sie in Anspruch nehmen möchten, und legen die Höhe des Stundenlohns fest. Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne mit einer Beratung zur angemessenen Vergütung.Verhinderungspflege beantragen: So geht esDer Antrag auf Verhinderungspflege ist bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person einzureichen, die an die jeweilige Krankenkasse angegliedert ist. Die Antragstellung kann entweder von der pflegebedürftigen Person selbst oder einer von ihr bevollmächtigten Person vorgenommen werden. In der Regel ist es möglich, den Antrag sowohl postalisch als auch online zu stellen. Durch den Wegfall der Vorpflegezeit und die Fusion zum Entlastungsbudget werden die Pflegekassen ihre Anträge 2025 vermutlich anpassen.Folgende Informationen werden in der Regel abgefragt:Anschrift der pflegebedürftigen PersonGeburtsdatum der pflegebedürftigen PersonVersichertennummer der pflegebedürftigen PersonBankverbindung der pflegebedürftigen Personeingetragene PflegepersonenDauer und Umfang (tage- oder stundenweise) der VerhinderungspflegeGrund für die Beantragung der VerhinderungspflegeName und Anschrift des oder der Verhinderungspflege Leistendenfalls bestehend: Verwandtschaftsverhältnis zu Verhinderungspflege leistenden PersonenVerhinderungspflege über FLEXXI buchenMit FLEXXI können Sie Verhinderungspflege einfach und flexibel buchen: Bis zu drei Wochen im Voraus lassen sich qualifizierte Pflegekräfte für alle Aufgaben der Verhinderungspflege bequem per App auswählen. Sie legen den Stundenlohn individuell fest und finden genau die Betreuung, die zu Ihnen und Ihren Angehörigen passt. So können Sie entspannt durchatmen, während Ihre Liebsten in Ihrer Abwesenheit professionell und zuverlässig versorgt werden.Häufige Fragen zur Verhinderungspflege 2025Sind die Leistungen für Verhinderungspflege 2025 gestiegen?Ja, wie bei anderen Leistungen der Pflegeversicherung auch, wird das Budget für Verhinderungspflege 2025 um 4,5 Prozent angehoben. (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)Wie lange kann Verhinderungspflege 2025 bezogen werden?Ab 2025 erhöht sich die maximale Bezugsdauer für Leistungen der Verhinderungspflege für alle Pflegebedürftigen von sechs auf acht Wochen (56 Tage). (Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz — PUEG)Was ändert sich bei der Vorpflegezeit für Verhinderungspflege 2025?Ab 2025 muss keine Vorpflegezeit von mindestens sechs Monaten vor erstmaliger Antragstellung mehr erfüllt werden. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 39)Kann Verhinderungspflege rückwirkend beantragt werden?Ja, die Kosten für die Verhinderungspflege können nachträglich bei der Pflegekasse eingereicht werden, sogar rückwirkend bis zu vier Jahre. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Verhinderungspflegebudget zum Jahresende verfällt und nicht ins nächste Jahr übertragen werden kann. (Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB I), Paragraf 45 Abs. 1) Beachten Sie bei rückwirkender Beantragung außerdem, dass das Budget für Verhinderungspflege in den Vorjahren geringer war als 2025.Kann das Entlastungsbudget ausgezahlt werden?Nein, das Entlastungsbudget ist zweckgebunden und kann nur genutzt werden, um Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege zu finanzieren. Eine Auszahlung zur freien Verwendung ist also nicht möglich. Deshalb sollten Sie prüfen, ob Sie – falls keine längeren Abwesenheiten geplant sind – das Budget nutzen können, um sich im Alltag kleine Inseln der Erholung zu schaffen. Denn die Verhinderungspflege kann auch stundenweise genutzt werden, damit die Hauptpflegeperson beispielsweise private Termine wahrnehmen kann...
Patricia Tovar
Patricia Tovar
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Bis 2026 wird erwartet, dass in der Altenpflege rund 61 300 neue Arbeitsplätze entstehen werden, aber auch fast 16 000 Altenpflegekräfte den Beruf verlassen werden. Demnach wird es schon in 4 Jahren in Deutschland ein Defizit von über 77 000 Altenpflegekräften geben. Mit einem demografischen Wandel in Deutschland droht dem Pflegesystem dadurch ein potenzieller Kollaps. Die sogenannte Babyboomer-Generation, die 19 Millionen Menschen und 22 % der Bevölkerung ausmacht, kommt ins Rentenalter und wird somit großen Druck auf die Altenpflege ausüben. Um von Pflegekräften selbst zu erfahren, wie sie die Situation der stationären Pflege in der Zukunft einschätzen, hat die „WeCare4Us“-Studie über 200 Pflegekräfte interviewt. Dabei kristallisiere sich eine deutliche Botschaft: Es braucht schnell Verbesserungen, sonst droht der Pflegekollaps. Über 87 % erwarten steigende Belastungen für Pflegekräfte 24 % sehen die zu erwartenden medizinischen Kompetenzen und die daraus entstehenden Verantwortungen als zusätzliche Strapaze an 36 % erwarten eine steigende Überforderung und mehr Zeitaufwand durch zu komplexe Software und langsame Geräte 21 % geben bei der Frage nach Belastungsgrenzen die unzureichenden Fachkenntnisse des Nachwuchses durch die aktuelle Ausbildung an Aber: Fast ein Drittel der Befragten sehen die Entwicklung der Pflege auch positiv, da zurzeit Pflegeprobleme so viel Aufmerksamkeit erhalten.  Dabei haben 39 % der Pflegekräfte in der Studie auch konkrete Ideen und Ansätze für Verbesserungen, wie z. B. Digitalisierung, effizientere Arbeitsprozesse und wie man bessere Zusammenarbeit ermöglicht. Durch die Studie hat sich auch eine bereits bestehende Theorie weiter bestätigt, nämlich dass Pflegekräfte das System am besten verstehen und daher selbst in die Entscheidungsprozesse zur Zukunft der Pflege involviert sein sollten. Die Meinung von Pflegekräften sollte mehr Gehör geschenkt werden, da sie am besten wissen, welche Probleme das derzeitige System hat und wie man es verbessern könnte. Im Vergleich zu Politikern und medizinischen Institutionen, sind diese nicht von einem Profit- oder Machtinteresse getrieben, sondern wirklich von der Fürsorge für Ihre Mitmenschen und Kollegen. Die „WeCare4Us“-Studie dient als ein hervorragendes Beispiel für die Bedeutung von einem größeren Einbeziehen von Pflegekräften und Krankenschwestern bei Entscheidungsprozessen in der Entwicklung von Verbesserungsmaßnahmen in der Pflege und Medizin. Quelle: 2022, opta data Zukunfts-Stiftung, lesen Sie den Artikel hier. ..
Alex
Alex Svan
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Es ist eine harte Entscheidung die Eltern ins Pflegeheim zu schicken, oder zu entscheiden die Angehörigen zu Hause zu pflegen. Für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige wird es jetzt noch teurer und schwieriger, den der Eigenanteil für Pflege wird wahrscheinlich stark steigen, da ab dem 1. September Pflegekräfte höhere Gehälter erhalten werden.Für den 95 Jahren alten Fritz Kempter der im Seniorenpark Leipzig wohnt, wird sich der Eigenanteil vermutlich um 250 € erhöhen. Was er sich nicht leisten kann. Schon vor dem Kostenanstieg konnten sich viele Menschen ein Altenheim oder einen ambulanten Pflegedienst nicht leisten, aber jetzt wird sich die Situation wahrscheinlich verschlimmern. Zu den steigenden Löhnen, kommen die steigenden Lebensmittel und -Energiepreise und eine resultierende Inflation, die die Pflege in Deutschland immer teurer macht. Als Resultat werden viele Familienangehörige Ihre Angehörige länger oder nur zu Hause pflegen, was viele vor eine schwierige finanzielle und emotionale Aufgabe stellt. Pflegebedürftige bräuchten Entlastungen, den sonst würden die Preissteigerungen viele Menschen in existenzielle Not bringen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist sich der Situation angeblich bewusst und verspricht eine Decklung beim Eigenteil für Pflege. Wie aber das genau aussehen und umgesetzt werden soll, ist noch nicht bekannt. Pflegeheimbewohner erhalten zwar auch neue Entlastungen, in Form von einem Zuschlag der Pflegekassen, der mit der Dauer des Heimaufenthalts steigt, aber selbst diese reichen oft nicht aus, um den steigenden Eigenanteil zu decken. Grund dafür ist, dass Pflegeversicherungen nur einen Teil der Kosten für die Pflege tragen, und Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung müssen Heimbewohner, oder deren Familien, selbst bezahlen.  Es wichtig und richtig, dass Pflegekräfte endlich ein höheres Gehalt erhalten, für die besondere Arbeit, die Sie leisten. Es wirkt aber, als ob der Effekt der höheren Löhne von der Bundesregierung nicht vollständig zu Ende gedacht wurden. Vor allem zu Zeiten, einer Energie- und Inflationskrise, scheint es, dass Pflegebedürftige und deren Angehörige vernachlässigt werden. Eine Lösung wäre es, die Pflege zu Hause kostengünstiger und einfacher zu machen, was das Hauptziel von uns bei FLEXXI Care ist. Aber ohne durchdachte und strukturierte Reformen in der Altenpflege, wird Deutschland mit der rasant steigenden Zahl der Pflegebedürftigen in Zukunft nicht zurechtkommen.  Quelle: 2022, Stern, lesen Sie den Artikel hier. ..
Minela Kalebic
Minela Kalebic
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Bis 2030 wird es nach Angaben des Barmer-Pflegereports 6 Millionen Pflegebedürftige geben, das sind 2 Millionen mehr als dieses Jahr. Das kann zu einer Situation führen, wo nur noch Wohlhabende gepflegt werden können, da bis 2035 voraussichtlich eine halbe Million Pflegekräfte fehlen werden.Dabei gibt es einige Möglichkeiten, die Situation zu verbessern. Zum Beispiel, Sven Halldorn vom bpa-Arbeitgeberverband kritisiert, wie lange derzeit die Anerkennung von ausländischen Fachkräften dauert, meistens über ein Jahr und länger. Das führt oft dazu, dass Fachkräfte lieber wohin gehen, wo es schneller geht und Englisch gesprochen wird. Eine positive Entwicklung ist, dass zum 1. September Gehälter in Tarifhöhe gezahlt werden, aber mehr Geld alleine wird nicht reichen. Symbolisch dafür ist der bedarfsorientierte Personalschlüssel, der im Pflege-Ticker vom 30.08.22 beschrieben wird. Dieser, soll genaue Personalgrenzen für bestimmte medizinische Aufgaben festlegen, aber das nur in Krankenhäusern. Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz kritisiert das stark: „Lauterbach ignoriert die Altenpflege! Wenn er von Pflege redet, dann schaut er nur auf die Krankenhäuser.” Hier zeige sich das Gesundheitsministerium „beratungsresistent, selbst bei erdrückenden, explodierenden Kosten“. Opfer seien die Pflegebedürftigen und die Pflegekräfte.Am Ende läuft es immer auf den gleichen Punkt hinaus. Pflegekräfte müssen mehr gehört werden, egal ob in der Altenpflege, im Krankenhaus oder freiberuflich. Denn diese wissen am besten, was gemacht werden muss, um diesen gesellschaftlich so wichtigen Beruf wieder lohnenswert zu machen. Quelle: 2022, Bild, lesen Sie den Artikel hier...
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Gesundheitsminister Karl Lauterbach arbeitet zurzeit an einem “Krankenhauspflegeentlastungsgesetz”, das Personalvorgaben für Kliniken bestimmen soll. Dabei wird der Bedarf an Pflegepersonal an der benötigten Arbeitslast in den Kliniken richten.Das System wurde gemeinsam von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Deutschen Pflegerat (DPR) und der Gewerkschaft Verdi entwickelt, wobei Krankenhäuser mit Tarifverträgen zur Entlastung des Pflegepersonals vom System ausgeschlossen sind, als auch Intensivstationen.Bei der sogenannten Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) werden die Patienten täglich je nach Pflegebedarf in unterschiedliche Leistungsstufen eingeteilt. Dabei wird unterschieden nach Körperpflege, Ernährung oder Mobilisierung sowie nach der speziellen Pflege nach Operationen oder der Wund- und Heilbehandlung. Jeder Stufe sind bestimmte Minutenwerte zugeordnet. Dadurch ergibt sich für jeden Patienten eine bestimmte Zeit, aus dem der Personalbedarf abgeleitet werden kann.Nächstes Jahr sollen die neuen Vorgaben getestet werden, um reale Werte zur Bemessung des Personals festzulegen, bevor sie voraussichtlich 2024 eingeführt werden. Falls dann ab 2025 Kliniken gegen die Vorgaben verstoßen, können diese Sanktionen erwarten.Die Menge an extra Personal, die so ein System benötige, wird dabei nicht angesprochen. Es wird davon ausgegangen, dass 40.000 bis 80.000 zusätzliche Pflegekräften benötigt werden, aber woher diese kommen sollen, weiß man anscheinend nicht. Diese Personalbemessung, würde helfen zu zeigen, wie viel Personal wirklich benötigt wird, schafft dabei selber aber keine neuen Arbeitsplätze.Wie so oft, wird dabei die Altenpflege übersehen, den in Lauterbachs Plan fehlt jegliche Erwähnung von Pflegebedürftigen, die in Heimen oder zu Hause professionelle Betreuung benötigen. Brysch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagt dazu, „Damit hat die Bundesregierung die zwei Millionen Pflegebedürftigen vergessen, die täglich auf professionelle Hilfe angewiesen sind.“Quelle: 2022, BR24, lesen Sie den Artikel hier...
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Alex Svan
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Alex Svan
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Zu Corona noch als Helden gefeiert und inzwischen fast vergessen. Schon fast drei Monate lang streiken die Beschäftigten aller sechs nordrhein-westfälischen Unikliniken, so einen langen und großen Streik dieser Berufsgruppe gab es noch nie in Deutschland, aber die Öffentlichkeit hört so gut wie nichts von diesem historisch langen Streik. In Köln, Bonn, Essen, Münster, Aachen und Düsseldorf streikten verschiedene Berufsgruppen, nicht nur Pflegekräfte, sondern etwa auch Personal aus den Laboren, dem Krankentransport und den Betriebskindergärten. Insgesamt ging es in den Verhandlungen um rund 25.000 Beschäftigte.Der Streik begann Anfang Mai, nachdem ein 100-tägiges Ultimatum der Gewerkschaft Verdi an die Landesregierung abgelaufen ist. Gefordert wurde ein Entlastungsvertrag, wie ihn Beschäftigte in Berlin im vorherigen Jahr erstreikt haben. Dabei ging es nicht nur um mehr Geld, sondern vor allem um bessere Arbeitsbedingungen. Feste Personaluntergrenzen für Arbeitsschichten und ein Freizeitausgleich, wenn sie trotzdem unterbesetzt arbeiten müssen, werden gefördert. Um diesen Punkt wurde besonders lange verhandelt und am 19. Juli 2022 gab es endlich eine Einigung. Für einige der streikenden Berufsgruppen soll es einen freien Tag geben, für sieben Belastungspunkte. Rückblickend sind sich viele Klinikbeschäftigte einig, dass sie die Arbeitsbedingungen seit 2003 verschlechtert haben, nachdem die „Diagnosis Related Groups“ eingeführt wurden. Dabei erhalten Krankenhäuser Pauschalen für Patienten*innen und deren Diagnosen, was dazu führt, dass es sich finanziell mehr lohnt sie schnell zu entlassen, statt sich intensiv um sie zu kümmern. Der vereinbarte Tarifvertrag ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung für Berufsgruppen, die nicht genug Geld, Unterstützung und Respekt erhalten. Aber um die existierenden Probleme langfristig zu lösen, werden tiefgreifende Reformen im deutschen Gesundheitswesen notwendig sein.   Quelle: Der Freitag, 2022, lesen Sie den Artikel hier. ..
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Alex Svan
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