Die Betreuung von pflegenden Angehörigen ist eine fordernde Aufgabe – klar, dass Sie davon auch mal eine Auszeit brauchen. Die Verhinderungspflege sorgt dafür, dass pflegebedürftige Personen in Ihrer Abwesenheit gut versorgt sind. Erfahren Sie mehr über Anspruch und Leistungen und buchen Sie die Verhinderungspflege unkompliziert und flexibel über FLEXXI.


Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege) kann in Anspruch genommen werden, um eine zeitlich begrenzte Abwesenheit der pflegenden Angehörigen zu überbrücken. Dazu zählen beispielsweise berufsbedingte Abwesenheiten, die nicht regelmäßig anfallen, wie Dienstreisen, Lehrgänge oder Prüfungen, aber auch privat bedingte Abwesenheiten durch Urlaub oder eigene Krankheit.


Die Verhinderungspflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen werden. Auch die Unterstützung durch ehrenamtliche Helfer und andere Verwandte und Bekannte kann als Verhinderungspflege abgerechnet werden. Häufig wird auch eine Kombination aus verschiedenen Betreuungsmodellen gewählt. 


Anspruch auf Verhinderungspflege

Anspruch auf Verhinderungspflege besteht für die Pflegegrade 2 bis 5. Bei Pflegegrad 1 liegt noch kein Anspruch vor. Insgesamt können pro Jahr maximal sechs Wochen (42 Tage) Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.


Um die Verhinderungspflege zu beantragen, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. So muss die häusliche Pflege regelmäßig durch eine private Pflegeperson erfolgen. Erfolgt die Pflege ausschließlich durch einen Pflegedienst, liegt kein Anspruch vor. Zudem ist wichtig zu wissen, dass die Vorpflegezeit im Jahr 2024 abgeschafft wurde. Allerdings ist wichtig zu beachten, dass bei nachträglicher Beantragung der Verhinderungspflege, die häusliche Pflege durch die Verwandten und Bekannten mindestens sechs Monate geleistet worden sein muss, bevor eine Verhinderungspflege beantragt werden kann. 


Der Pflegegrad muss jedoch nicht für die gesamte Vorpflegezeit gelten. Relevant ist hier nur, dass zum Zeitpunkt, an dem die Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird, mindestens Pflegegrad 2 vorliegt.


Verhinderungspflege


Alternative: Kurzzeitpflege

Ist die Vorpflegezeit noch nicht erfüllt, ist die Kurzzeitpflege eine Alternative, wenn die Pflegeperson verhindert ist. Hierbei werden die Pflegebedürftigen kurzzeitig in einer stationären Pflegeeinrichtung untergebracht. 


Gründe für Verhinderungspflege

Diese Gründe werden für die tageweise Verhinderungspflege akzeptiert:


  • Urlaub

  • Krankenhaus-Aufenthalt

  • Reha-Aufenthalt

  • Ruhetage

  • Fortbildungen

  • Dienstreisen


Stundenweise Verhinderungspflege kann auch aus folgenden Gründen gebucht werden:


  • Prüfungen

  • Fortbildungen

  • wichtige Termine, z.B. beim Arzt oder auf Ämtern

  • Freizeitaktivitäten, auch private Treffen


Verhinderungspflege Höhe


Durch wen erfolgt die Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege kann als stationäre oder häusliche Pflege erfolgen. Während die stationäre Verhinderungspflege in einem Pflegeheim durch professionelle Pflegekräfte durchgeführt wird, gibt es bei der häuslichen Pflege unterschiedliche Betreuungsoptionen. So können auch Privatpersonen wie Verwandte, Bekannte, Nachbarn oder sonstige Ehrenamtliche die Pflege übernehmen. Wichtig ist, dass die Verhinderungspflege nicht durch eingetragene Pflegepersonen erfolgen kann. Sind hier mehrere Personen eingetragen, so wird im gegenseitigen Vertretungsfall kein zusätzliches Pflegegeld für Verhinderungspflege gezahlt.


Eine professionelle Verhinderungspflege erfolgt durch ambulante Pflegedienstleister. Sie können auch über FLEXXI unkompliziert ausgebildete, selbstständige Pflegekräfte für die Verhinderungspflege buchen.

 

Leistungen in der Verhinderungspflege

Alle Aufgaben, die ansonsten durch die Hauptpflegeperson übernommen werden, können im Rahmen der Verhinderungspflege vertreten werden. Dazu zählen vor allem die Aufgaben der Grundpflege, wie Körperpflege, Anziehen und Unterstützung beim Toilettengang. Auch haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkaufen, Putzen, Waschen und Kochen können über das Budget der Verhinderungspflege abgerechnet werden. 


Die medizinische Pflege erfolgt in der Regel nicht durch pflegende Angehörige, sondern durch ausgebildete Pflegekräfte. Diese Leistungen können auch bei zusätzlicher Inanspruchnahme der Verhinderungspflege weiter durch professionelle Pflegedienstleister erfolgen. Über FLEXXI können Sie genau die Leistungen für die Verhinderungspflege buchen, die Sie benötigen.


Übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Verhinderungspflege und wenn ja, in welcher Höhe?

Pro Jahr stehen maximal 1.612 Euro für Verhinderungspflege zur Verfügung. Zusätzlich kann dieser Betrag um 887 Euro erhöht werden, indem ein Teil des Anspruchs auf Kurzzeitpflege für Verhinderungspflege umgewidmet wird. Im Kurzzeitpflege-Budget müssen jedoch auch nach den für Verhinderungspflege in Anspruch genommenen Mitteln stets mindestens 968 Euro verbleiben. So ergibt sich ein tatsächlicher Maximalbetrag von 2.499 Euro für bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege. 


Das Pflegegeld wird im Zeitraum der Verhinderungspflege nur zur Hälfte weitergezahlt. Wenn Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, aber weniger als acht Stunden am Tag verhindert sind, so wird nur der finanzielle Anspruch reduziert, die Höchstdauer und der Betrag des Pflegegeldes reduzieren sich dadurch aber nicht.


Zu beachten ist, dass die Leistungen geringer ausfallen, wenn die Verhinderungspflege von Pflegepersonen übernommen wird, die mit dem Pflegebedürftigem im ersten oder zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder im gleichen Haushalt wohnen. Hier darf der Betrag für die Verhinderungspflege das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes nicht überschreiten.


Überblick über Höhe der Leistungen für Verhinderungspflege

Je nach Pflegegrad und Art der Verhinderungspflege stehen Ihnen Mittel in unterschiedlicher Höhe für die Verhinderungspflege zur Verfügung.


PflegegradVerhinderungspflege durch professionelles PflegepersonalVerhinderungspflege durch nahe Angehörige
10 €0 €
2bis zu 1.612 Eurobis zu 474 Euro
3bis zu 1.612 Eurobis zu 817,50 Euro
4bis zu 1.612 Eurobis zu 1.092 Euro
5bis zu 1.612 Eurobis zu 1.351,50 Euro


Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Der wesentliche Unterschied zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ist, dass Letzteres für akute Betreuungsengpässe gedacht ist, die nicht planbar sind. Häufig wird eine Kurzzeitpflege durch plötzliche Krankheit der pflegenden Angehörigen notwendig. Die Kurzzeitpflege erfolgt immer stationär. Das Budget ist etwas höher (maximal 1.774 € pro Jahr bei Pflegegrad 2 bis 5). Zudem kann die Kurzzeitpflege für insgesamt bis zu acht Wochen jährlich in Anspruch genommen werden. 


Beide Leistungen können bis zu einem Maximalbetrag mit der jeweils anderen aufgestockt werden.




Verhinderungspflege Anspruch


Verhinderungspflege über FLEXXI buchen!

Sie suchen einen professionellen Dienstleister für die Verhinderungspflege? Über FLEXXI können Sie unkompliziert und bis zu drei Wochen im Voraus ausgebildete Pflegekräfte für alle Leistungen der Verhinderungspflege buchen. Den Stundenlohn können Sie selbst festlegen und so passgenau die Verhinderungspflege finden, die zu Ihnen und Ihren Angehörigen passt. 


Dank FLEXXI können Sie mal wieder durchatmen und sich sicher sein, dass Ihre Angehörigen während Ihrer Abwesenheit zuverlässig und professionell gepflegt werden.


Häufige Fragen zur Verhinderungspflege

In welchen Pflegegraden kann Verhinderungspflege beantragt werden?

Ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf Verhinderungspflege.


Kann Verhinderungspflege auch stundenweise beantragt werden?

Ja, das ist möglich. Bei einer stundenweisen Verhinderungspflege reduziert sich sogar nur der finanzielle Anspruch. Auf die 42 Tage wird diese nicht angerechnet.


Wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege weitergezahlt?

Ja, aber nicht in voller Höhe. Bei einer tageweisen Inanspruchnahme der Verhinderungspflege reduziert sich das Pflegegeld um die Hälfte. Wird die Verhinderungspflege nur stundenweise gebucht, erhalten Sie das Pflegegeld weiterhin in voller Höhe.


Kann die Verhinderungspflege angespart werden?

Der Anspruch auf Verhinderungspflege verfällt zum Jahresende. Sie können diese also nicht über mehrere Jahre ansparen. Kosten können aber rückwirkend abgerechnet werden, wenn Sie vergessen hatten, diese einzureichen. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass das Budget für das betreffende Jahr noch nicht ausgeschöpft war.


Wo beantrage ich Verhinderungspflege?

Leistungen für Verhinderungspflege können bei der Pflegekasse beantragt werden.


Wie hoch sollte der Stundenlohn in der Verhinderungspflege sein?

Diese Frage stellt sich vor allem, wenn Sie Verwandte oder Bekannte mit der Verhinderungspflege beauftragen. Die Pflegekassen machen dafür keine Vorgaben, zumindest nicht nach unten. Wird privaten Pflegepersonen jedoch ein Stundenlohn gezahlt, der dem von professionellen Pflegedienstleistern entspricht, kann es sein, dass die Pflegekasse die Höhe des Stundenlohns beanstandet und nicht voll erstatten will.


Bei gewerblichen Pflegedienstleistern sind Sie deutlich freier, sodass Sie für eine professionelle Verhinderungspflege auch entsprechend mehr Geld ausgeben können. Über FLEXXI können Sie Leistungen und Pflegekräfte selbst auswählen und selbst entscheiden, wie viel Stundenlohn Sie zahlen wollen. Selbstverständlich beraten wir Sie zur angemessenen Höhe.


Müssen Leistungen aus der Verhinderungspflege versteuert werden?

Erfolgt die Pflege durch Privatpersonen, so sind die Leistungen aus der Verhinderungspflege in der Regel steuerfrei. Insbesondere, wenn Sie jedoch mehrere Personen in der Verhinderungspflege betreuen, sollten Sie einen Steuerberater konsultieren. Leistungen, die von professionellen Dienstleistern wie den Pflegekräften von FLEXXI erbracht werden, versteuern diese natürlich.